AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen von HINTERMEISTER Immobilien

1. Behandlung von Angeboten

Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausdrücklich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, an Dritte weiterzugeben. Verstößt ein Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler das mit ihm vereinbarte Vermittlungshonorar (Provision) zu entrichten.

2. Vertragsabschluss

Der Anspruch auf Zahlung eines Vermittlungshonorars besteht, wenn ein Hauptvertrag aufgrund einer von HINTERMEISTER Immobilien ursächlich zurückzuführenden, nachgewiesenen oder vermittelten Vertragsgelegenheit abgeschlossen wird. Der Anspruch auf das vereinbarte Vermittlungshonorar besteht auch dann, wenn der Hauptvertrag aufgrund einer von HINTERMEISTER Immobilien während der Vertragslaufzeit nachgewiesenen oder vermittelten Vertragsgelegenheit zustande kommt, nachdem der Maklervertrag beendet ist. Der Anspruch auf das Vermittlungshonorar bleibt auch dann bestehen, wenn der abgeschlossene Hauptvertrag zu anderen Bedingungen erfolgt, solange der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von dem Angebot von HINTERMEISTER Immobilien abweicht. Ferner bleibt der Anspruch auf das Vermittlungshonorar auch dann bestehen, wenn der zustande gekommene Hauptvertrag aufgrund auflösender Bedingungen erlischt, durch einen Rücktrittsvorbehalt des Auftraggebers aufgelöst oder aus einer anderen in seiner Person liegenden Gründen rückgängig gemacht bzw. nicht erfüllt wird. Ein Anspruch auf das Vermittlungshonorar entsteht auch dann, wenn beispielsweise statt eines Kaufvertrages ein anderer Vertrag entsteht (z. B.: Mietvertrag, Mietkauf, Pachtvertrag), solange der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich vom Angebot von HINTERMEISTER Immobilien abweicht.

3. Vermittlungshonorar

Das Vermittlungshonorar für den Nachweis oder die Vermittlung, soweit nicht individuell oder im Exposé anders vereinbart, entspricht des jeweils ortsüblichen Honorars. Sie errechnet sich prozentual aus dem Gesamtkaufpreis bzw. Mietpreis inkl. eventuell mitverkauftem Inventars. HINTERMEISTER Immobilien ist nach §19UstG als Kleinunternehmer tätig, es wird daher auf Rechnungen keine Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) ausgewiesen. Daraus ergeben sich folgende Honorarsätze für die Vermittlung: – Verkauf: 3,00 %, zahlbar jeweils von Käufer und Verkäufer. – Vermietung von Wohnimmobilien: Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Bestellerprinzips – Vermietung/Verpachtung von gewerblichen Objekten: 3 Kaltmieten, zahlbar jeweils durch den Mieter und Vermieter. Die Vermittlung von Wohnraum zur Miete ist für den Wohnungssuchenden provisionsfrei, sofern der Mietvertragabschluss nicht auf Grundlage eines gesondert in Textform mit dem Makler abgeschlossenen Suchauftrages erfolgt. Die Vermittlung von Handwerkerleistungen wird mit einem Vermittlungshonorar i.H. von 1,95% der Brutto Handwerker Abrechnungssumme in Rechnung gestellt.

4. Folgegeschäft

Eine Pflicht zur Zahlung des Vermittlungshonorars durch den Auftraggeber, besteht gemäß unseren vereinbarten Honorarsätzen, auch bei einem Ersatzgeschäft. Ein solches liegt z. B. vor, wenn der Auftraggeber im Zusammenhang mit der vom Makler entfalteten Tätigkeit von seinem potenziellen und vom Makler nachgewiesenen Hauptvertragspartner eine andere Gelegenheit zum Hauptvertragsabschluss erfährt oder über die nachgewiesene Gelegenheit mit dem Rechtsnachfolger des potenziellen Hauptvertragspartners den Hauptvertrag abschließt oder das nachgewiesene Objekt käuflich erwirbt, anstatt es zu mieten, zu pachten bzw. umgekehrt. Um die Honorarvermittlungspflicht bei Ersatzgeschäften auszulösen, ist es nicht erforderlich, dass das honorarpflichtige Geschäft, mit dem ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich gleichwertig im Sinne, der von der Rechtsprechung zum Begriff der wirtschaftlichen Identität entwickelten Voraussetzungen sein muss.

5. Doppeltätigkeit

Der Makler darf auch beim Immobilienverkauf für den anderen Vertragsteil honorarpflichtig Vermittlungstätigkeiten ausüben. Des Weiteren darf der Makler, in der ihm über seine Fachkompetenz ausgewiesene Ausstellungsberechtigung für Energieausweise, nach §88 Gebäudeenergiegesetz (GEG), Bausachverständigen Gutachten tätig werden.

6. Haftungsausschluss

Die zur Verfügung gestellten Informationen über die einzelnen Immobilien und deren Anbieter, Informationen zur Bausubstanz, technische Einrichtungen, stammen ausschließlich von den jeweiligen Anbietern oder deren Auftraggebern, es sei denn, die jeweilige Information enthält den ausdrücklichen Hinweis auf einen anderen Ursprung. Ziel des Informationsangebotes ist es, die Nutzer über die Immobilienangebote von HINTERMEISTER Immobilien zu informieren und den Kontakt zum jeweiligen Anbieter zu ermöglichen. Ziel ist es dagegen nicht, die Richtigkeit der Angaben der Anbieter bzw. deren Auftraggeber, insbesondere der Verkäufer oder Vermieter zu überprüfen. Soweit daher nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, hat der Makler die Angaben zu den einzelnen Objekten nicht überprüft, sie stammen ausschließlich von den Anbietern. Der Makler übernimmt daher keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der erhaltenen Objektangaben, sowie für sonstige Informationen Dritter, die als solche kenntlich gemacht sind. Eine Haftung des Maklers im Zusammenhang mit dem Inhalt solcher Informationen ist ausgeschlossen. Die übrigen Inhalte der Webseite werden sorgfältig erarbeitet und in regelmäßigen Abständen aktualisiert. Gleichwohl können Fehler (z.B. technische Störungen, falsche Wiedergabe, Verfälschungen durch unbefugte Dritte usw.) auftreten. Der Makler übernimmt deshalb auch im Übrigen keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der auf diesen Seiten befindlichen Informationen. Eine Haftung aus unterlassener oder fehlerhafter Beratung bzw. Aufklärung ist ausgeschlossen.

7. Ersatzansprüche

Vertragswidriges Verhalten des Auftraggebers, welches das mögliche Entstehen eines Anspruchs auf ein Vermittlungshonorar verhindert, verpflichtet den Auftraggeber zum Ersatz der Aufwendungen des Maklers gegen Einzelnachweis. Der Makler ist berechtigt, einen darüberhinausgehenden Schadenersatz zu beanspruchen. Dem Auftraggeber bleibt es vorbehalten, nachzuweisen, dass dem Makler ein Schaden nicht oder nicht in der beanspruchten Höhe entstanden ist.

8. Datenschutz

Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass HINTERMEISTER Immobilien zur Erfüllung Ihrer Verpflichtungen befugt ist, die notwendigen personenbezogenen Daten des Auftraggebers nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen zu verarbeiten.

9. Gerichtsstand

Gerichtsstand für Kaufleute ist Tuttlingen. Es gilt deutsches Recht.