Tuttlingen ist nach dem Zweiten Weltkrieg schnell gewachsen. Viele Häuser in Tuttlingen stammen aus den Jahren zwischen 1950 und 1980. Für Wohn-, Geschäfts- und Produktionsgebäude aus dieser Zeit ist eine energetische Sanierung sinnvoll, um sie an moderne Standards anzupassen und Energiekosten zu senken. Für Neubauten in den wenigen Tuttlinger Neubaugebieten bestehen aufgrund der hohen Anforderungen des Gebäudeenergie-Gesetzes strenge Vorgaben für die Dämmung und die Nutzung erneuerbarer Energien.
Ob Sanierung oder Neubau, der optimale Weg zu einem Haus mit geringem Energiebedarf kann sich kompliziert und unübersichtlich gestalten. Eine Richtschnur für diesen Weg zeigen Gebäudeenergieberater auf. Die Beauftragung eines Energieberaters ist mit Kosten verbunden, für die das Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Zuschüsse bereitstellt.
Eine Vorschrift des Gebäudeenergie-Gesetzes, die jedes Haus mindestens bei einem Verkauf oder der Vermietung von Wohnraum betrifft, ist die Notwendigkeit eines Energieausweises. Auch für die Errichtung neuer Gebäude sowie Umbau- und Erweiterungsarbeiten ist die Ausstellung eines Energieausweises notwendig. Die Erstellung von Energieausweisen gehört zu den Grundaufgaben der Gebäudeenergieberater.
Ein Energiepass kann ein Energieausweis als Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis sein. Grundlage für den Bedarfsausweis ist der Energiebedarf des Gebäudes. Er ist erforderlich für Gebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor 1977 errichtet wurden. Das gilt für solche Gebäude, die nicht den Anforderungen der 1. Wärmeschutzverordnung entsprechen. Auch für Neubauten ist der Energieausweis als Bedarfsausweis maßgeblich, weil keine Daten über den Verbrauch vorliegen können. Den Energieausweis als Verbrauchsausweis benötigen alle übrigen Gebäude.
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