Mit dem Entwässerungsantrag erbitten Haus- und Grundeigentümer die Genehmigung zur Einleitung ihrer Abwässer in die Kanalisation. Vor der Genehmigung prüft der Fachbereich Bauordnung der Stadtverwaltung die korrekte Planung der Entwässerung. Dabei kommt es etwa auf die Lage der Abwasserleitungen auf dem Grundstück sowie die Rohrdurchmesser an. Damit gewährleistet die Behörde die umweltgerechte Entsorgung von Abwässern sowie die Vermeidung eines möglichen Rückstaus.
Um eine gründliche Prüfung zu ermöglichen, benötigt die Behörde zahlreiche Daten, die Bauherren und Hauseigentümer in den Antrag auf Entwässerung eintragen müssen. Stets ist dem Antrag der Entwässerungsplan beizufügen.
In gewerblichen Gebäuden sind darüber hinaus weitere Anfallstellen für Abwässer möglich.
Bei der Niederschlagsentwässerung handelt es sich um Regen- und Tauwasser von den Dächern der auf dem Grundstück befindlichen Gebäude und befestigten Wege. Die Einleitung aller Abwässer in die Kanalisation kann gemeinsam oder getrennt erfolgen.
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