Ab 01.06.2023: Neuer Familienförderkredit KFW 300

Wohneigentum: Neuer Förderkredit der KFW ab dem 01.61.2023
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Was wird gefördert:

Klimafreundliches Wohngebäude

Ein Wohngebäude erreicht diese Förder­stufe, wenn es 

  • die Effizienz­haus-Stufe 40 erreicht, 
  • in seinem Lebenszyklus so wenig CO2 ausstößt, dass die An­forderung an Treibhaus­gas­emissionen des „Qualitäts­siegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ erfüllt werden und 
  • nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird. 

Diese Anforderungen kann Ihre Expertin oder Ihr Experte für Energie­effizienz einplanen und überprüfen.

Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG

Ein Wohngebäude erreicht diese Förderstufe, wenn es 

  • die Effizienz­haus-Stufe 40 erreicht, 
  • die An­forderungen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG-PLUS) oder des „Qualitäts­siegels Nach­haltiges Gebäude Premium (QNG-PREMIUM)“ erfüllt, bestätigt durch ein Nach­haltig­keits­zertifikat, und 
  • nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird. 

Diese Anforderungen können Ihre Experten für Energie­effizienz und Berater für Nach­haltigkeit ein­planen und über­prüfen.

In beiden Förderstufen fördern wir die folgenden Maßnahmen: 

  • den Bau und den Kauf 
  • die Planung und Bau­be­gleitung durch die Experten für Energie­effizienz und Berater für Nach­haltig­keit 
  • die Nach­haltigkeits­zertifizierung

Wer wird gefördert:

Wir fördern Familien mit Kindern und Allein­erziehende, die folgende Voraus­setzungen erfüllen:

  • Sie bewohnen die geförderte Immobilie als Eigen­tümerin oder Eigen­tümer (mindestens 50 % Mit­eigentums­quote) selbst.
  • In Ihrem Haushalt lebt mindestens ein Kind unter 18 Jahren.
  • Ihr neues Haus oder Ihre Eigentums­wohnung ist Ihre einzige Wohn­immobilie in Deutschland.
  • Ihr Haushaltseinkommen

Wichtig: Wie hoch Ihre Förderung ist und für wie viele Kinder Sie die Förderung erhalten, hängt von Ihrer Situation am Tag der Antrag­stellung ab. Zwei Beispiele:

  • Sie erhalten die Förderung auch für ein Kind, das am Tag der Antrag­stellung 18 Jahre alt wird.
  • Sie erhalten keine Förderung für Kinder, die nach der Antrag­stellung geboren werden.

Quelle: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/Förderprodukte/Wohneigentum-für-Familien-(300)/

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